Versicherungssteuer: Unterschied zwischen den Versionen
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==Steuersätze== | ==Steuersätze== |
Version vom 31. Januar 2008, 12:25 Uhr
Die Versicherungssteuer ist eine Verkehrssteuer. Besteuert werden hierbei Prämien- bzw. Beitragszahlungen aus allen Versicherungsverträgen. Die Versicherungssteuer wird durch die Länder erhoben, ist aber eine Bundessteuer. Die Steuer wird von den Gesellschaften für den Versicherungsnehmer eingezogen und abgeführt. Das Jahresentgelt (Beitrag bzw. Prämie) bildet für die Steuer die Bemessungsgrundlage.
Eine Ausnahme stellt die Hagelversicherung dar, bei der die Versicherungssumme die Grundlage bildet. Weitere Ausnahmen bilden die private Lebens- und Krankenversicherung sowie die gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Deren Beiträge und Prämien unterliegen nicht der Steuerpflicht.
Steuersätze
Seit dem 01.01.2007 erlangten in Deutschland neue Steuersätze Gültigkeit. In der Tabelle sind die wichtigsten aufgelistet.
Versicherung | Steuersatz |
---|---|
Steuersatz allgemein | 19% |
Feuer- und FBU Versicherung | 14% |
Gebäudeversicherung, wenn Feuer mitversichert ist | 17,75% |
Hausratversicherung, wenn Feuer mitversichert ist | 18 % |
Hagelversicherung | 0,2 ‰ der Versicherungssumme |
Seeschiffskaskoversicherung | 3 % |
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr | 3,8 % |