Versicherungsschein

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Unter einer Police ist der Versicherungsschein zu verstehen. Dieser ist die Urkunde über einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag, er verkörpert den Vertrag zwischen dem Versicherer (Gesellschaft) und dem Versicherungsnehmer.


Im gesetzlichen Sinn ist der Versicherungsschein damit gleichbedeutend mit dem Vertragsdokument, er enthält also sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, sowohl die Individualvereinbarungen als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere auch alle individuellen Angaben über das spezielle Risiko und die am Vertrag Beteiligten.


Im technischen Sprachgebrauch wird als Versicherungsschein oder Versicherungspolice nur das mit meist faksimilierter Unterschrift des Versicherers versehene Datenblatt zu Beginn des Vertragsdokumentes verstanden. Hier werden die individuellen Daten des Vertrages aufgeführt.