Datenträgeraustauschverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. Juni 2008, 14:41 Uhr

Als DTA wird das sogenannte Datenträgeraustauschverfahren bezeichnet. Dieses Verfahren findet als Standard im bargeldlosen Zahlungsverkehr Verwendung. Dabei werden DTA-Dateien (im DTA-Format) als elektronische Zahlungsaufträge (Überweisungen und Lastschriften) verarbeitet.

Folgende Medien können die DTA-Dateien u.a. aufnehmen:

  • Magnetbänder
  • Speicherkarten
  • Bandkasseten