Datenträgeraustauschverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
Aus InfoAgent Dokumentation
Jquast (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Als DTA wird das sogenannte '''Datenträgeraustauschverfahren''' bezeichnet. Dieses Verfahren findet als Standard im bargeldlosen Zahlungsverkehr Verwendung. Dabei werd...) |
K (hat „DTA“ nach „Datenträgeraustauschverfahren“ verschoben: Abkürzungen stellen keine eigene Seite dar - nur Weiterleitungen zum korrekten Inhalt) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 20. Juni 2008, 14:41 Uhr
Als DTA wird das sogenannte Datenträgeraustauschverfahren bezeichnet. Dieses Verfahren findet als Standard im bargeldlosen Zahlungsverkehr Verwendung. Dabei werden DTA-Dateien (im DTA-Format) als elektronische Zahlungsaufträge (Überweisungen und Lastschriften) verarbeitet.
Folgende Medien können die DTA-Dateien u.a. aufnehmen:
- Magnetbänder
- Speicherkarten
- Bandkasseten