Datenträgeraustauschverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 28. Juli 2009, 10:41 Uhr

Als Datenträgeraustauschverfahren (DTA oder DTAUS) wird ein Verfahren im bargeldlosen Zahlungsverkehr bezeichnet. Dabei werden DTA-Dateien (im DTA-Format) als elektronische Zahlungsaufträge (Überweisungen und Lastschriften) verarbeitet.

Folgende Medien können die DTA-Dateien u.a. aufnehmen:

  • Disketten
  • Magnetbänder
  • Speicherkarten
  • Bandkassetten

Siehe auch

Inkasso

Datenträgeraustauschverfahren bei Wikipedia.de