Datenträgeraustauschverfahren

Aus InfoAgent Dokumentation
Version vom 20. Juni 2008, 14:41 Uhr von Administrator (Diskussion | Beiträge) (hat „DTA“ nach „Datenträgeraustauschverfahren“ verschoben: Abkürzungen stellen keine eigene Seite dar - nur Weiterleitungen zum korrekten Inhalt)

Wechseln zu: Navigation, Suche

Als DTA wird das sogenannte Datenträgeraustauschverfahren bezeichnet. Dieses Verfahren findet als Standard im bargeldlosen Zahlungsverkehr Verwendung. Dabei werden DTA-Dateien (im DTA-Format) als elektronische Zahlungsaufträge (Überweisungen und Lastschriften) verarbeitet.

Folgende Medien können die DTA-Dateien u.a. aufnehmen:

  • Magnetbänder
  • Speicherkarten
  • Bandkasseten