Mischsteuersatz: Unterschied zwischen den Versionen

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Ausgehend von einem existierenden Vertrag der Sparte 030 soll ein Mischsteuersatz manuell neu berechnet werden. Dazu wird beim Kunden der entsprechende Vertrag aufgerufen. Im [[Register]] "Inkassodaten" (siehe Abb.) ist der Steuersatz zu sehen.
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und das Fenster für die Grunddaten der Unfallversicherung aufgerufen, um den Gesamtbeitrag zu hinterlegen. Mit {{Btn|Übernehmen}} wird die Maske dann geschlossen und zu den "Inkassodaten" gewechselt.
  
  
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Version vom 19. Januar 2012, 15:36 Uhr

Ein Mischsteuersatz 's' berechnet sich folgendermaßen aus den Netto-Teilbeiträgen 'ni' sämtlicher ('k') Detaildatensätze, die zum Vertrag hinterlegt wurden und den zugehörigen (gesetzlich vorgeschriebenen) Steuersätzen 'si':


1. Formel: s = Formel1.png


2. Formel Formel2.png = n = Jahresnettobeitrag des Vertrages

Somit ergibt sich für den Jahresbruttobeitrag 'b' des Vertrages: b = n * s

Die für diese Berechnung verwendeten Steuersätze sind in InfoAgent fest hinterlegt und stimmen nicht in jedem Fall mit dem bei der betreffenden Sparte hinterlegten Steuersatz, der beliebig geändert werden kann, überein. Mischsteuersätze werden für Verträge mit folgenden Sparten berechnet:


  • 000: Gebündelter Vertrag
  • 030: Unfallversicherung
  • 130: Hausratversicherung
  • 140: Wohngebäudeversicherung


Bei den Sparten 030, 140 und 130 ist die Höhe des jeweiligen Steuersatzes von Inhalten des Detaildatensatzes abhängig und beträgt aktuell

Sparte Optionen Prozente
030 mit Beitragsrückgewähr 3,80 %
ohne Beitragsrückgewähr 19.00 %
140 mit Feuer 16,34 %
ohne Feuer 19,00 %
nur Feuer 13,20 %
130 mit Feuer 16,15 %
ohne Feuer 19,00 %
nur Feuer 13,20 %


Berechnung des Mischsteuersatzes

GDV - Import zum Vertrag

Beim GDV-Import werden alle alten Detaildaten des jeweiligen Vertrages gelöscht, die neuen Detaildaten eingelesen und bei Bedarf (siehe oben) ein neuer Mischsteuersatz errechnet sowie als neuer Steuersatz im Vertrag (zum Gültigkeitsdatum der GDV-Daten) vermerkt. Der alte Mischsteuersatz bleibt im Vertrag zum alten Gültigkeitsdatum erhalten.

Kein GDV - Import zum Vertrag

Bei der Neuanlage des Vertrages erhält der Vertrag den zum Produkt hinterlegten Steuersatz. Nach Eingabe (und Speichern) der Detaildaten muss der Mischsteuersatz per Knopfdruck über die Einzelfeldhistorie des Steuersatzes neu berechnet werden. Danach wird der Jahresbruttobeitrag des Vertrages zu dem entsprechenden Gültigkeitsdatum neu berechnet. Aktualisiert man die Detaildaten zu einem späteren Zeitpunkt manuell, muss man die Berechnung des Mischsteuersatzes für dieses Gültigkeitsdatum neu auslösen, indem man in der Einzelfeldhistorie des Steuersatzes einen neuen Eintrag macht und dazu den Mischsteuersatz neu berechnen lässt.


Beispiel


Ausgehend von einem existierenden Vertrag der Sparte 030 soll ein Mischsteuersatz manuell neu berechnet werden. Dazu wird beim Kunden der entsprechende Vertrag aufgerufen. Im Register "Inkassodaten" (siehe Abb.) ist der Steuersatz zu sehen.