Pflegevertrag

Aus InfoAgent Dokumentation
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Buchholz Software bietet allen InfoAgent-Anwendern die Möglichkeit, einen Pflegevertrag (auch Wartungsvertrag genannt) abzuschließen. Dieser beinhaltet zum einen den Update-Service und zum anderen den Anwender-Service. Buchholz Software stellt dabei die neueste Software auf ihrem Webserver zum Zwecke der Übergabe neuer bzw. Anpassung vorhandener Software bereit. Voraussetzung zur Teilnahme am Updateservice ist ein Internetzugang. Beim Anwender-Service leistet der jeweilige Supportansprechpartner Unterstützung zur Softwareanwendung in den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00 bis 17:00 Uhr) per Telefon, eMail, Fernwartung oder Fax.

Die Verantwortung für das Vorhandensein und die Funktion der technischen Voraussetzungen zur Durchführung der Fernwartung und die eventuell zusätzlich anfallenden Verbindungskosten trägt der Anwender.

Weitergehende Serviceleistungen, insbesondere Installationsservice, Vorortservice oder Serviceleistungen für Software und Betriebssysteme anderer Hersteller (z. B. ELO, Microsoft-Anwendungen, Mailprogramme u.s.w.) oder Serviceleistungen zur Wartung und Instandsetzung von Hardwarekomponenten oder Netzwerkkomponenten des Anwenders sind nicht Bestandteil dieses Pflegevertrages.

Buchholz Software übernimmt die regelmäßige Pflege und Anpassung der GDV-Schnittstelle und der im Programm integrierten Datenbanken (PLZ, BLZ, Kfz-Typ- und Herstellerschlüssel)

Beim Abschluss eines Pflegevertrages wird eine Pflegegebühr in Rechnung gestellt, die sich am Listenpreis der aktuell gültigen Preisliste orientiert.

Der Pflegevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

Sollten InfoAgent-Anwender keinen Pflegevertrag abschließen, nehmen Sie nicht am Update-Service teil. Der Anwender-Service kann nur über eine kostenpflichtige Hotline in Anspruch genommen werden.