Ratenzuschlag: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 30. Juni 2010, 09:21 Uhr

Der Ratenzuschlag ist fällig, wenn der Versicherungsnehmer sich zu einer unterjährigen Zahlweise entschlossen hat. Unterjährig ist eine halbjährliche, vierteljährliche und monatliche Zahlweise der Versicherungsprämie. Durch den Ratenzuschlag werden höhere Verwaltungskosten und der entgangene Zinsgewinn des Versicherers aufgefangen.