VN: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''VN''' (Versicherungsnehmer) ist derjenige, der mit der [[Gesellschaft]] einen Versicherungsvertrag abschließt. Der Versicherte oder Bezugsberechtigte muss nicht zwangsläufig der VN sein. Da der Versicherungsnehmer jedoch der Vertragspartner der Versicherung ist, hat er auch den Versicherungsbeitrag zu leisten.
  
 
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[[Kategorie: Vertrag]]
Der '''VN''' (Versicherungsnehmer) ist derjenige, der mit der Gesellschaft einen Versicherungsvertrag abschließt. Der Versicherte oder Bezugsberechtigte muss nicht zwangsläufig der VN sein. Da der Versicherungsnehmer jedoch der Vertragspartner der Versicherung ist, hat er auch den Versicherungsbeitrag zu leisten.
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Aktuelle Version vom 31. Januar 2008, 12:28 Uhr

Der VN (Versicherungsnehmer) ist derjenige, der mit der Gesellschaft einen Versicherungsvertrag abschließt. Der Versicherte oder Bezugsberechtigte muss nicht zwangsläufig der VN sein. Da der Versicherungsnehmer jedoch der Vertragspartner der Versicherung ist, hat er auch den Versicherungsbeitrag zu leisten.