Vermittler

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Ein Vermittler ist im Normalfall ein Handelsvertreter nach § 84 HGB, der für eine einzige Gesellschaft (Versicherung) tätig ist (gebundener Vertreter). Er vermittelt das Versicherungsgeschäft dieser Gesellschaft an die Kunden.

Es besteht eine Verpflichtung gegenüber der Versicherungsgesellschaft - geregelt im Vertretungsvertrag zwischen Vermittler und Versicherer. Eine Abwandlung ist der Mehrfachvertreter, der für mehrere Versicherungsunternehmen tätig wird. Er sucht sich eine Anzahl Unternehmen aus, für die er dann vermittelnd tätig wird.