Versicherungssteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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==Versicherungssteuer==
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Die '''Versicherungssteuer''' ist eine Verkehrssteuer. Besteuert werden hierbei Prämien- bzw. Beitragszahlungen aus allen Versicherungsverträgen. Die Versicherungssteuer wird durch die Länder erhoben, ist aber eine Bundessteuer. Die Steuer wird von den VU für den Versicherungsnehmer eingezogen und abgeführt. Das Jahresentgelt (Beitrag bzw. Prämie) bildet für die Steuer die Bemessungsgrundlage.  
 
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Die Versicherungssteuer ist eine Verkehrssteuer. Besteuert werden hierbei Prämien- bzw. Beitragszahlungen aus allen Versicherungsverträgen.
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Die Versicherungssteuer wird durch die Länder erhoben, ist aber eine Bundessteuer. Die Steuer wird von den VU für den Versicherungsnehmer eingezogen und abgeführt. Das Jahresentgelt (Beitrag bzw. Prämie) bildet für die Steuer die Bemessungsgrundlage.  
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Eine Ausnahme stellt die Hagelversicherung dar, bei der die Versicherungssumme die Grundlage bildet. Weitere Ausnahmen bilden die private Lebens- und Krankenversicherung sowie die gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Deren Beiträge und Prämien unterliegen nicht der Steuerpflicht.
 
Eine Ausnahme stellt die Hagelversicherung dar, bei der die Versicherungssumme die Grundlage bildet. Weitere Ausnahmen bilden die private Lebens- und Krankenversicherung sowie die gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Deren Beiträge und Prämien unterliegen nicht der Steuerpflicht.
  
 
==Steuersätze==
 
==Steuersätze==
 
 
Seit dem 01.01.2007 erlangten in Deutschland neue Steuersätze Gültigkeit. In der Tabelle sind die wichtigsten aufgelistet.
 
Seit dem 01.01.2007 erlangten in Deutschland neue Steuersätze Gültigkeit. In der Tabelle sind die wichtigsten aufgelistet.
 
  
 
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|Hausratversicherung, wenn Feuer mitversichert ist || 18 %
 
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[[Kategorie:Vertrag]]

Version vom 27. November 2007, 09:45 Uhr

Die Versicherungssteuer ist eine Verkehrssteuer. Besteuert werden hierbei Prämien- bzw. Beitragszahlungen aus allen Versicherungsverträgen. Die Versicherungssteuer wird durch die Länder erhoben, ist aber eine Bundessteuer. Die Steuer wird von den VU für den Versicherungsnehmer eingezogen und abgeführt. Das Jahresentgelt (Beitrag bzw. Prämie) bildet für die Steuer die Bemessungsgrundlage.

Eine Ausnahme stellt die Hagelversicherung dar, bei der die Versicherungssumme die Grundlage bildet. Weitere Ausnahmen bilden die private Lebens- und Krankenversicherung sowie die gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Deren Beiträge und Prämien unterliegen nicht der Steuerpflicht.

Steuersätze

Seit dem 01.01.2007 erlangten in Deutschland neue Steuersätze Gültigkeit. In der Tabelle sind die wichtigsten aufgelistet.

Versicherung Steuersatz
Steuersatz allgemein 19%
Feuer- und FBU Versicherung 14%
Gebäudeversicherung, wenn Feuer mitversichert ist 17,75%
Hausratversicherung, wenn Feuer mitversichert ist 18 %
Hagelversicherung 0,2 ‰ der Versicherungssumme
Seeschiffskaskoversicherung 3 %
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr 3,8 %