Gebündelter Vertrag

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Unter einem Gebündelten Vertrag versteht man einen Vertrag, über den eine Mehrzahl von Risiken einheitlich versichert werden. Es gibt dadurch nur einen Antrag, einen Versicherungsschein und eine Prämie. Beispiele für Gebündelte Verträge sind die Hausrat- und Glasversicherung oder Wohngebäudeversicherung und Glasversicherung in einer Police oder die Familienschutzversicherung mit Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtschutz- und Unfallversicherung.