Stornoreserve: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Stornoreserve''' ist der Rückbehalt des Versicherungsunternehmens gegenüber seinem Vertragspartner (Makler), um sich vor Forderungsverlusten im Stornofall zu schützen. Diese wird bei Gesellschaften unter der Provision für Produkte bei der [[Provision bei Produkten#Vermittler|Vermittlerprovision]] hinterlegt.
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Die '''Stornoreserve''' ist der Rückbehalt des [[Versicherungsunternehmen]]s gegenüber seinem Vertragspartner (Makler), um sich vor Forderungsverlusten im Stornofall zu schützen. Diese wird bei Gesellschaften unter der Provision für Produkte bei der [[Provision bei Produkten#Vermittler|Vermittlerprovision]] hinterlegt.
  
 
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Aktuelle Version vom 9. Dezember 2008, 12:56 Uhr

Die Stornoreserve ist der Rückbehalt des Versicherungsunternehmens gegenüber seinem Vertragspartner (Makler), um sich vor Forderungsverlusten im Stornofall zu schützen. Diese wird bei Gesellschaften unter der Provision für Produkte bei der Vermittlerprovision hinterlegt.