Versicherte Person
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Eine Versicherte Person (Abk. VP) ist ein zum Vertrag zugeordneter Kontakt. Ein Vertrag kann beliebig viele VPs besitzen. In Kapitalanlagen gibt es statt versicherten Personen beliebig viele Depotberechtigte.
Zu einer versicherten Person können je nach Sparte noch Wagnis- und Risikodetails angelegt werden. Folgende Sparten unterstützen die Anlage von Details zu versicherten Personen:
- Sparte 000 - Gebündelter Vertrag
- Sparte 010 - Lebensversicherung
- Sparte 020 - Krankenversicherung
- Sparte 030 - Unfallversicherung