Versicherungsarten

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Mit der Versicherungsart werden die vielen verschiedenen Versicherungen bezeichnet. Es existieren mehrere Möglichkeiten, um die Vielfalt der Versicherungen systematisch darzustellen. Vier solcher Gruppierungsansätze sind nachfolgend dargestellt:


Individual- und Sozialversicherung

  • Die Individualversicherung entsteht durch Abschluss eines privatrechtlichen Versicherungsvertrages, die Sozialversicherung durch Gesetz auf Grund bestimmter Umstände, z.B. durch abhängige Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder andere geschützte Umstände.


Personen- und Nichtpersonenversicherungen

  • Die Personenversicherung gliedert sich in die Lebens-, die Kranken- und die Unfallversicherung.
  • Zur Nichtpersonenversicherungen werden Sach- und Vermögensversicherungen gerechnet (Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung etc.)


Schadens- und Summenversicherungen

  • Die Schadensversicherung deckt im Schadensfall die konkrete, meist nachzuweisende Höhe des tatsächlich angefallenen Schadens. Eine vereinbarte Versicherungssumme beschreibt bei dieser Versicherungsform lediglich die maximale Versicherungsleistung. Typische Schadensversicherungen sind die Kranken-, die Hausrat-, die Haftpflicht- und die Rückversicherung sowie die Kraftfahrtversicherung.
  • Die Summenversicherung leistet im Versicherungsfall eine vorbestimmte Versicherungssumme, ohne dass ein tatsächlicher Schaden konkretisiert werden müsste.

Summenversicherungen sind fast immer Personenversicherungen, bekanntestes Beispiel ist die Lebensversicherung, daneben steht noch die Unfallversicherung.


Aktiven- und Passivenversicherungen

Bei den Schadensversicherungen kann man folgende Einteilung vornehmen:


  • Aktivenversicherung schützen Sachwerte, die bei einem Unternehmen auf der Aktivseite stehen. Beispiele sind Gebäudeversicherung oder Kaskoversicherung.
  • Passivenversicherungen schützen die Haftung gegenüber Dritten, d.h. es wird die Passivseite einer Bilanz geschützt, z.B. durch Produkthaftpflichtversicherung, Kraftfahrtversicherung.

Beide Gruppen unterscheiden sich in der Funktionsweise. Während es bei der Aktivenversicherung das Prinzip der Unterversicherung gibt (der Schaden wird nur im Verhältnis Versicherungssumme zum Wert des beschädigten Gegenstandes ersetzt), gilt bei der Passivenversicherung das Prinzip der Erstrisikodeckung, d.h. der Schaden wird immer in voller Höhe bis zum Erreichen der Deckungssumme ersetzt.