GDV Einleseoptionen: Unterschied zwischen den Versionen

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===Antragsdatum===
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=== Antragsdatum ===
  
* '''Bei GDV-Daten ohne Antragsdatum das bestehende Antragsdatum beibehalten'''
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Ist die Option „'''Bei GDV-Daten ohne Antragsdatum bestehendes Antragsdatum beibehalten'''" gewählt, und trifft dieser Fall ein (der Vertrag wurde in InfoAgent gefunden und das Antragsdatum per GDV ist leer/fehlerhaft), dann wird keine Aktualisierung des Antragsdatums durchgeführt. Folglich werden auch alle anderen Optionen zum Antragsdatum übersprungen. Die Konsistenzprüfung von InfoAgent verhindert, dass bei einem Vertrag das Antragsdatum nach dem
**Bei GDV-Daten mit Antragsdatum nach dem Policierungsdatum (bei bestehenden Verträgen)<br>Da theoretisch erst ein Antrag bestehen muss, bevor ein Vertrag überhaupt policiert werden kann, würde es hier zu einer Inkonsistenz der Vertragsdaten im InfoAgent kommen. Um dieses zu vermeiden, wird das Antragsdatum auf das Policierungsdatum verschoben.
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Policierungsdatum liegt. Enthält die GDV-Datei einen solchen Fall, besteht nun die Möglichkeit, diesen Konflikt automatisch zu lösen. Bei der Aktualisierung eines Vertrages sind drei Lösungsstrategien implementiert:
**Bei GDV-Daten nach dem Vertragsbeginn (bei Vertragsneuanlage)<br>Da theoretisch ein Antrag vor einem Vertrag bestehen muss und somit das Antragsdatum zwangsläufig vorm bzw. gleich dem Vertragsbeginn ist, muss hier das Antragsdatum entsprechend auf den Vertragsbeginn verschoben werden.
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Das Nachschlagefeld „'''Bei GDV-Daten mit Antragsdatum nach dem Policierungsdatum (bei bestehenden Verträgen)'''" bietet die Optionen:
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* das gelieferte Antragsdatum nicht übernehmen (Fehlvertrag anlegen)<br />
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* das bestehende Antragsdatum beibehalten<br />
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* das Antragsdatum auf das Policierungsdatum verschieben
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Am empfehlenswertesten ist die Option „'''das bestehende Antragsdatum beibehalten'''". Diese wird auch standardmäßig verwendet. Dies basiert auf der Erfahrung, dass einige Gesellschaften dem Antragsdatum keine besondere Bedeutung zuweisen. Vorteilhaft ist auch, dass das bestehende
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Antragsdatum schon die Konsistenzprüfung bestanden hat. Anders ist die Situation bei der Neuanlage bei der noch kein Antragsdatum und kein Policierungsdatum bekannt ist. Da per GDV kein Policierungsdatum geliefert wird, dafür aber der Vertragsbeginn, wird bei Neuanlagen das Policierungsdatum ersatzweise mit dem Vertragsbeginn gleichgesetzt. Dies gilt jedoch nur für Neuanlagen. Bei Vertragsaktualisierungen wird jedoch das Policierungsdatum nicht verändert - auch bei Aktualisierung des Vertragsbeginns nicht. Hier wird über das Nachschlagefeld „'''Bei GDV-Daten mit Antragsdatum nach dem Vertragsbeginn (bei Vertragsneuanlage)'''" folgendes angeboten:
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* das gelieferte Antragsdatum nicht übernehmen (Fehlvertrag anlegen)<br />
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* das Antragsdatum auf den Vertragsbeginn verschieben<br />
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* den Vertragsbeginn auf das Antragsdatum verschieben
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Standardmäßig wird als Konfliktlösung die Strategie „'''das Antragsdatum auf den Vertragsbeginn verschieben'''" verwendet. Dies basiert auf der weiter oben erwähnten Erfahrung, dass das gelieferte Antragsdatum eine geringere Verlässlichkeit als das bestehende Antragsdatum besitzt.
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Sinnvoll ist auch die erste Option, bei der die Verträge in den Fehlvertragslauf gelangen, damit dort für jeden Vertrag manuell die richtigen Werte eingegeben werden können. Dies ist die zeitaufwändigste Option, dafür ist die Qualität der Vertragsdaten jedoch die höchste. Die letzte Option ist nur dann sinnvoll, wenn der GDV-Datensatz von einer Quelle stammt, bei der das
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Datum des gelieferten Vertragsbeginns fehlerhafter ist als die gelieferten Antragsdaten. Die Option „'''Antragsdatum = Policiert am, wenn das Antragsdatum leer ist'''" unterscheidet sich von der Option „'''Bei GDV-Daten ohne Antragsdatum bestehendes Antragsdatum beibehalten'''" im wesentlichen dadurch, dass diese Funktionalität auch wirksam ist, wenn noch kein Vertrag existiert. Bei Aktualisierung von Verträgen besteht jedoch eine Wechselwirkung. Ist die erste Option aktiviert, hat die Option „'''Antragsdatum = Policiert am, wenn das Antragsdatum leer ist'''" in diesem Fall keine Auswirkung. Bei Vertragsneuanlagen ist das Policierungsdatum nicht festgelegt. Daher wird in diesem Fall ersatzweise der Vertragsbeginn verwendet. Weiterhin gibt es noch die Fälle, bei denen das Antragsdatum inhaltlich korrekt, aber unterschiedlich zum bestehenden Datum ist. Dieser Fall wird von der Option „'''Bei GDV-Daten mit abweichendem Antragsdatum ... *'''" abgedeckt. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
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* das gelieferte Antragsdatum übernehmen<br />
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* das gelieferte Antragsdatum nicht übernehmen (Fehlvertrag anlegen).<br />
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* das bestehende Antragsdatum beibehalten
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Standardmäßig ist die Option „'''das gelieferte Antragsdatum übernehmen'''" aktiviert. Sind die von der Gesellschaft gelieferten Daten korrekt, macht es keinen Sinn, diese nicht einzulesen. Nur wenn die Gesellschaft zu viele fehlerhafte Antragsdaten liefert, hat die Option „'''das bestehende Antragsdatum beibehalten'''" einen Sinn. Wenn die Gesellschaft im Datensatz geänderte Antragsdaten liefert, gehen bei dieser Option aber auch diese Informationen verloren. Dafür ist die Option „'''das gelieferte Antragsdatum nicht übernehmen (Fehlvertrag anlegen)'''" gedacht. Alle Verträge, bei denen eine Änderung beim Antragsdatum durchgeführt wurde, werden in den Fehlvertragslauf übernommen. Hier können dann weiterführende Operationen mit den betroffenen Verträgen durchgeführt werden.
  
 
===Vertragsstatus===
 
===Vertragsstatus===

Version vom 29. August 2007, 09:08 Uhr

Einstellung der Einleseoptionen

Die unten aufgeführten Screenshots stellen die Voreinstellungen dar, mit denen im Normalfall - d.h. bei GDV-konformer Bereitstellung der zu importierenden Daten durch den Versicherer - ein Einlesen mit geringstmöglichem Nachbereitungsaufwand (Fehlkunden, Fehlverträge,...) zu erwarten ist.

Erfahrungsgemäß werden aus unterschiedlichen Gründen diese Daten nicht in jedem Fall 100%ig-GDV-konform geliefert.

Nur Sie kennen die Qualität der gelieferten Daten - durch geschickten Einsatz der Einleseoptionen können Sie sich erheblichen Nachbereitungsaufwand ersparen.


Um auf derartige, von Fall zu Fall wechselnde, Abweichungen reagieren zu können und den Nachbereitungsaufwand zu minimieren, steht eine Vielzahl von Einleseoptionen zur Verfügung, von denen Sie - situationsabhängig - Gebrauch machen sollten.

Vor dem Einsatz dieser Alternativeinstellungen sollten Sie sich über deren Auswirkungen und mögliche Anwendungsfälle Gedanken gemacht haben. Sichern Sie vor experimentellen Einstellungen vor jedem GDV Import Ihre Datenbank, um ungewollte Ergebnisse rückgängig machen zu können.


GDV-Anlageoption

GDV-Anlageoption

Nicht gefundene Verträge

  • Ohne Fehlvertragslauf anlegen (z.B Erstimport)
    Diese Option bitte dann verwenden, wenn Sie erstmalig GDV-Daten einer Ihrer Gesellschaft erhalten und einlesen möchten. Hier werden nach dem Einlesen Fehlkunden angelegt und die dazu entsprechenden Verträge ohne Fehlvertragslauf in InfoAgent bereitgestellt.
  • Nicht einlesen
    bedeutet, dass InfoAgent Verträge die in der Datenbank nicht gefunden werden auch nicht einließt.
  • Als Fehlverträge anlegen
    Diese Option ist bei jedem Start des GDV-Moduls voreingestellt und bedeutet, dass Änderungen zu einem bestehenden Vertrag als auch Neuverträge, als Fehlverträge gekennzeichent und aufgelistet werden. Unter dem Reiter Fehlverträge haben Sie jetzt die Möglichkeit, einen bereits im InfoAgent bestehenden Vertrag, mit den gelieferten Änderungen zu überschreiben bzw. einen Neuvertrag neu anzulegen.

Hauptsächlich verwendet werden die letzte Option (Als Fehlvertrag anlegen) und die erste Option (Ohne Fehlvertragslauf eintragen). Die Optionen Nicht einlesen und das Deaktivieren der Option Gefundene Verträge aktualisieren führen dazu, dass die entsprechenden Verträge übersprungen werden. In diesen Fällen finden keine Änderungen an den Verträgen statt.

Beim Einlesen der GDV-Daten ohne Fehlvertragslauf wird nicht berücksichtigt, ob die gelieferten Verträge zu bereits bestehenden Anträgen zugeordnet werden müssten (fehlende VS-Nummer). Der Datensatz kann zudem Verträge enthalten, die sich in Bezug auf wenige Details geändert haben und daher kontrolliert und zugeordnet werden müssen. Auch deshalb sollte die Option Nicht gefundene Verträge ohne Fehlvertragslauf eintragen nicht genutzt werden. Wir empfehlen diese Option nur beim Erstimport zu verwenden.


Auch beim Erstimport ist Folgendes zu beachten:

InfoAgent generiert beim Einlesen der Verträge Autoprodukte, die in der Gesellschaftsverwaltung jeweils nachgearbeitet werden müssen. Diese Produkte haben noch den Status 'generiert' und können erst nach einer Nachbearbeitung manuell einem Vertrag/Antrag/Angebot zugeordnet werden. Voraussetzung für die Generierung von Autoprodukten ist, dass hier in den Einleseoptionen unter dem 3. Register Standardeinstellungen aktiviert werden. Standardwert für den Beschreibungstext des automatisch generierten Produktes ist "<%Sparte%> (GDV)" . Dabei gibt <%Sparte%> einen Platzhalter an, der je nach Sparte mit dem entsprechenden Spartentext gefüllt wird (z. B.: „Haftpflicht (GDV)"). Ebenso ist zu beachten, dass per GDV keine Steuersatzinformationen geliefert werden. Es existiert nur der Netto-Betrag gemäß Zahlweise. Der Brutto-Betrag und die Zahlweise muss daher aus Spartensteuersatz und Detailinformationen geschätzt werden. Dieses Verfahren kann natürlich zu Fehlern führen.

GDV-Detaildaten

GDV-Detaildaten

Versicherte Personen

  • nur für Vertragdetails anlegen und nur dort sichtbar
    Diese Option bitte dann verwenden, wenn Sie die versicherte/n Person/en nur im Vertrag sehen möchten.
  • als Kontakt beim Kunden anlegen und für Vertragdetails sichtbar
    Diese Option bitte dann verwenden, wenn Sie möchten, dass die versicherte/n Person/en als Unterkontakt zum Versicherungsnehmer als auch zum Vertrag angelegt werden sollen.

Mehrzweckfeld ("Risiko")

  • nur schreiben wenn bisher leer
    Hier wird das Mehrzweckfeld nur befüllt, wenn in den Vertragsdaten das Mehrzweckfeld leer ist und in der GDV-Datei zum Mehrzweck bzw. Risiko Daten vorhanden sind.
  • alte Daten überschreiben
    Überschreibt alle bereits vorhandenen Einträge im Mehrzweckfeld.

Gibt es in der GDV-Datei keine Daten zum Mehrzweckfeld, ihr Mehrzweckfeld in den Vertragdaten ist aber befüllt, dann wird Ihr vorhandener Eintrag mit nichts überschrieben!


GDV-Vertragskommentare

  • nicht einlesen
    Diese Option bedeutet, dass die, in gesonderten Fällen von der Gesellschaft bereitgestellten, internen Vertragskommentare über die GDV-Datei nicht eingelesen werden.
  • als Notiz hinzufügen
    Interne, von der Gesellschaft geführten Vertragskommentare werden über die GDV-Datei eingelesen. Diese werden in den Notizen hinterlegt.

Sollten Sie diese Funktion wählen, vergewissern Sie sich, dass in den Notizen keine von Ihnen manuell gemachten Eintragungen vorhanden sind. Diese würden, auch wenn die Gesellschaft keine Kommentare sendet, mit nichts überschrieben werden. Ihre Eintragungen wären unwiederruflich gelöscht!


Versicherungssummen

  • nicht per GDV aktualisieren
    Ihre im Vertrag bestehenden Versicherungssummen werden nicht aktualisiert.
  • per GDV aktualisieren
    Ihre im Vertrag bestehenden Versicherungssummen werden aktualisiert und entsprechend dem neuen Vertragsstand angepasst.

Bankverbindung

  • nur schreiben, wenn bisher leer
    Diese Einstellung bedeutet, dass auch wenn Ihr Kunde über eine längere Vertragslaufzeit seine Bankverbindung ändert und somit die alte Bankverbindung bereits zum Kunden besteht, das die neue Bankverbindung nicht per GDV eingetragen wird. Somit wird es zum Kunden, durch GDV-Import, immer nur eine Bankverbindung geben.
  • neu anlegen, wenn nicht vorhanden
    Diese Einstellung bedeutet, dass jede neue Bankverbindung des Kunden durch GDV zusätzlich zu der bereits bestehenden Bankverbindung eingetragen und aktualisiert wird.
  • nicht einlesen
    Diese Einstellung bedeutet, dass keine durch GDV gelieferte Bankverbindung zum Kunden eingetragen wird.

GDV-Sonderoptionen

GDV-Sonderoptionen

Bei Vertragsneuanlage ohne Fehlvertragslauf

  • Autoprodukt-Beschreibung
    Beim Erstimport wird somit entsprechend der Spartennummer in der GDV-Datei ein automatisches Produkt erzeugt und angelegt. z. B. Spartennummer 010 = Lebensversicherung

Vorschlagswert für Gültigkeitsdatum wählen

  • das Gültigkeitsdatum entnimmt sich aus der GDV-Datei. Einstellungsdatum, bis ist zu empfehlen.

GDV-Autokorrekturen

GDV-Autokorrekturen

Antragsdatum

Ist die Option „Bei GDV-Daten ohne Antragsdatum bestehendes Antragsdatum beibehalten" gewählt, und trifft dieser Fall ein (der Vertrag wurde in InfoAgent gefunden und das Antragsdatum per GDV ist leer/fehlerhaft), dann wird keine Aktualisierung des Antragsdatums durchgeführt. Folglich werden auch alle anderen Optionen zum Antragsdatum übersprungen. Die Konsistenzprüfung von InfoAgent verhindert, dass bei einem Vertrag das Antragsdatum nach dem Policierungsdatum liegt. Enthält die GDV-Datei einen solchen Fall, besteht nun die Möglichkeit, diesen Konflikt automatisch zu lösen. Bei der Aktualisierung eines Vertrages sind drei Lösungsstrategien implementiert: Das Nachschlagefeld „Bei GDV-Daten mit Antragsdatum nach dem Policierungsdatum (bei bestehenden Verträgen)" bietet die Optionen:

  • das gelieferte Antragsdatum nicht übernehmen (Fehlvertrag anlegen)
  • das bestehende Antragsdatum beibehalten
  • das Antragsdatum auf das Policierungsdatum verschieben

Am empfehlenswertesten ist die Option „das bestehende Antragsdatum beibehalten". Diese wird auch standardmäßig verwendet. Dies basiert auf der Erfahrung, dass einige Gesellschaften dem Antragsdatum keine besondere Bedeutung zuweisen. Vorteilhaft ist auch, dass das bestehende Antragsdatum schon die Konsistenzprüfung bestanden hat. Anders ist die Situation bei der Neuanlage bei der noch kein Antragsdatum und kein Policierungsdatum bekannt ist. Da per GDV kein Policierungsdatum geliefert wird, dafür aber der Vertragsbeginn, wird bei Neuanlagen das Policierungsdatum ersatzweise mit dem Vertragsbeginn gleichgesetzt. Dies gilt jedoch nur für Neuanlagen. Bei Vertragsaktualisierungen wird jedoch das Policierungsdatum nicht verändert - auch bei Aktualisierung des Vertragsbeginns nicht. Hier wird über das Nachschlagefeld „Bei GDV-Daten mit Antragsdatum nach dem Vertragsbeginn (bei Vertragsneuanlage)" folgendes angeboten:

  • das gelieferte Antragsdatum nicht übernehmen (Fehlvertrag anlegen)
  • das Antragsdatum auf den Vertragsbeginn verschieben
  • den Vertragsbeginn auf das Antragsdatum verschieben

Standardmäßig wird als Konfliktlösung die Strategie „das Antragsdatum auf den Vertragsbeginn verschieben" verwendet. Dies basiert auf der weiter oben erwähnten Erfahrung, dass das gelieferte Antragsdatum eine geringere Verlässlichkeit als das bestehende Antragsdatum besitzt. Sinnvoll ist auch die erste Option, bei der die Verträge in den Fehlvertragslauf gelangen, damit dort für jeden Vertrag manuell die richtigen Werte eingegeben werden können. Dies ist die zeitaufwändigste Option, dafür ist die Qualität der Vertragsdaten jedoch die höchste. Die letzte Option ist nur dann sinnvoll, wenn der GDV-Datensatz von einer Quelle stammt, bei der das Datum des gelieferten Vertragsbeginns fehlerhafter ist als die gelieferten Antragsdaten. Die Option „Antragsdatum = Policiert am, wenn das Antragsdatum leer ist" unterscheidet sich von der Option „Bei GDV-Daten ohne Antragsdatum bestehendes Antragsdatum beibehalten" im wesentlichen dadurch, dass diese Funktionalität auch wirksam ist, wenn noch kein Vertrag existiert. Bei Aktualisierung von Verträgen besteht jedoch eine Wechselwirkung. Ist die erste Option aktiviert, hat die Option „Antragsdatum = Policiert am, wenn das Antragsdatum leer ist" in diesem Fall keine Auswirkung. Bei Vertragsneuanlagen ist das Policierungsdatum nicht festgelegt. Daher wird in diesem Fall ersatzweise der Vertragsbeginn verwendet. Weiterhin gibt es noch die Fälle, bei denen das Antragsdatum inhaltlich korrekt, aber unterschiedlich zum bestehenden Datum ist. Dieser Fall wird von der Option „Bei GDV-Daten mit abweichendem Antragsdatum ... *" abgedeckt. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:

  • das gelieferte Antragsdatum übernehmen
  • das gelieferte Antragsdatum nicht übernehmen (Fehlvertrag anlegen).
  • das bestehende Antragsdatum beibehalten

Standardmäßig ist die Option „das gelieferte Antragsdatum übernehmen" aktiviert. Sind die von der Gesellschaft gelieferten Daten korrekt, macht es keinen Sinn, diese nicht einzulesen. Nur wenn die Gesellschaft zu viele fehlerhafte Antragsdaten liefert, hat die Option „das bestehende Antragsdatum beibehalten" einen Sinn. Wenn die Gesellschaft im Datensatz geänderte Antragsdaten liefert, gehen bei dieser Option aber auch diese Informationen verloren. Dafür ist die Option „das gelieferte Antragsdatum nicht übernehmen (Fehlvertrag anlegen)" gedacht. Alle Verträge, bei denen eine Änderung beim Antragsdatum durchgeführt wurde, werden in den Fehlvertragslauf übernommen. Hier können dann weiterführende Operationen mit den betroffenen Verträgen durchgeführt werden.

Vertragsstatus

  • Vertragsstatus = storniert sowie Vertragsstatus = Lebend und Gültigkeitsdatum
    Wenn bei einem stornierten Vertrag per GDV das Gültigkeitsdatum kleiner dem Stornodatum ist, muss das Gültigkeitsdatum auf das Stornodatum, da das Stornodatum nicht vor der realen Stornierung liegen kann, verschoben werden. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt ist das Gültigkeitsdatum das Datum, zu dem die Änderung des Vertrages, in dem Fall der Status, wirksam wird. Gleiches gilt beim Vertragsstatus = Lebend bezogen auf das Policierungsdatum.

GDV-Autokorrekturen2

GDV-Autokorrekturen2

Inkassoart

  • Bei Verträgen mit leerer Inkassoart

Bei den gelieferten GDV-Daten kann es vorkommen, dass die Inkassoart in der GDV-Datei nicht definiert ist. Für solche Fälle haben sie die Möglichkeit, Direktinkasso bzw. Agenturinkasso auszuwählen. Die somit leere Inkassoart wird dann entsprechend, mit der von Ihnen gewählten, gefüllt.

Zahlweise

  • Bei Verträgen mit leerer Zahlweise bzw. Zahlweise "Sonstige"

Bei den gelieferten GDV-Daten kann es vorkommen, dass die Zahlweise in der GDV-Datei nicht definiert ist. Für solche Fälle haben Sie die Möglichkeit, die Zahlweise entsprechend auszuwählen. Die somit leere Zahlweise wird dann entsprechend, mit der von Ihnen gewählten, gefüllt.

Zahlweise "Sonstige" ist mit Leerer Zahlweise gleichzusetzen, da durch Zahlweise "sonstige" keine Zahlweise definiert wird.

Bei Verträgen mit leerer Zahlweise bzw. Zahlweise "Sonstige" ist empfohlen, die Einstellung "die gelieferte Zahlweise nicht übernehmen (Fehlvertrag anlegen)" vorzunehmen, da in dem Fall eine genauere Überprüfung, gerade bei Nutzung des Provisionsmoduls, unerlässlich ist.


Zahlungsart

  • Bei Verträgen mit leerer Zahlungsart bzw. Zahlungsart "Dauerauftrag"

Bitte hier als Einleseoption "unbekannt" wählen, da wie bei der Zahlweise eine genauere Überprüfung, zur Sicherstellung vollständiger Vertragsdaten, notwendig ist.

GDV-Autokorrekturen3

GDV-Autokorrekturen3

Vertragsbeginn

Sollte der Vertragsbeginn aus der GDV-Datei von dem in Ihrer Datenbank abweichen, können Sie mit der Einleseoption "den gelieferten Vertragsbeginn übernehmen" den bereits existierenden Vertragsbeginn überschreiben. Sollte dieses nicht gewünscht sein, dann bitte die Einstellungen so wählen, das Sie den bereits bestehenden Vertragsbeginn beibehalten.

Vertragsablauf

Sollte der Vertragsablauf aus der GDV-Datei von dem in Ihrer Datenbank abweichen, können Sie mit der Einleseoption "den gelieferten Vertragsablauf übernehmen" den bereits existierenden Vertragsablauf überschreiben. Sollte dieses nicht gewünscht sein, dann bitte die Einstellungen so wählen, das Sie den bereits bestehenden Vertragsablauf beibehalten.

GDV-Kundensuche

GDV-Kundensuche

Die Kundensuche innerhalb der GDV-Einleseoptionen ist dafür verantwortlich, wie viele Fehlkunden angeleget werden. Wenn z.B. beim Erstimport alle Häckchen gesetzt und die Gesellschaft in der GDV Datei die Informationen zur Straße und dem Ort nicht liefert, wird dieser Kunde, da keine entsprechende 100%ige Übereinstimmung im Bereich Straße und Ort vorliegt, als Fehlkunde angelegt. Wenn nur das Häckchen beim Vornamen gesetzt wird, aber bereits einen Max Mustermakler in der Datenbank von InfoAgent existiert und jetzt per GDV ein weiterer Max Mustermakler eingelesen wird, wird ein neuer Kunde Max Mustermann als Fehlkunde angelegt.

In diesem Fall würde es nur zu einem Fehlkunden kommen, der dann vielleicht entsprechend dem Namen falsch zugeordnet werden könnte.

Wird zumindest das Häckchen beim "Geburtsdatum" gesetzt kann eine genauere Übereinstimmung bei den Kunden erzielt werden.