Mitteilungspflicht

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Die Kundenanalyse startet im Schritt 1 mit der so genannten Mitteilungspflicht. Diese gliedert sich in zwei Bereiche.

Der Bereich 1 betrifft den Maklervertrag. Ist mit dem Kunden bereits ein Maklervertrag abgeschlossen, so wird Ihnen dies hier dargestellt. Sie sehen zusätzlich die Gültigkeit des Maklervertrages und haben weiterhin die Möglichkeit, diesen zu aktualisieren. Zum Aktualisieren eines Maklervertrages nutzen Sie einfach die Schaltfläche Maklervertrag aktualisieren. Anschließend können Sie die Gültigkeit des Vertrages wählen. Zwingend erforderlich ist es, ein Beginndatum auszuwählen. Ein Enddatum wird nur benötigt, wenn es sich um einen zeitlich befristeten Maklervertrag handelt. Durch Bestätigen der Datumsangaben wird der Maklervertrag in Form eines Reports generiert, in der Datenbank abgespeichert und als Vorschau angezeigt. Aus der Vorschau heraus können Sie den Maklervertrag anschließend drucken.

Maklervertrag

Besteht noch kein Maklervertrag mit dem Kunden, so teilt Ihnen das Programm dies an dieser Stelle mit. Sie haben dann die Möglichkeit, einen Maklervertrag abzuschließen, in dem Sie die Schaltfläche Maklervertrag abschließen nutzen. Die Datumsangaben erfolgen analog zu der Aktualisierung eines Maklervertrages, ebenso wie die anschließende Vorschau und die Möglichkeit des Ausdruckes über Mitteilungspflicht. Möchten Sie den Maklervertrag an dieser Stelle noch nicht ausdrucken, so können Sie das auch bei Dokumentation über den Druckmanager erledigen. Die einzelnen Textabschnitte des Maklervertrages sind in der Konfiguration der Kundenanalyse frei definierbar.

Der Bereich 2, verbindliche Hinweise, dient lediglich der erneuten Information und soll nochmals darauf aufmerksam machen, welche Rechte und Pflichten der Makler bzw. der Kunde hat. Eine Änderung der hier angezeigten Texte ist nur in der Konfiguration möglich, nachdem die Mitteilungspflicht auch Bestandteil des Maklervertrages ist. Sie haben an dieser Stelle nochmals die Möglichkeit, das Mitteilungsblatt getrennt vom Maklervertrag auszudrucken, um dem Kunden zu jeder Beratung seine Rechten und Pflichten schriftlich darzulegen.

Möchten Sie an dieser Stelle das Mitteilungsblatt noch nicht ausdrucken, so haben Sie auch die Möglichkeit, dies im letzten Schritt der Beratung, dem Druckmanager, zu erledigen.